Stationäre Pflege

Stationäre Pflege

Bei der stationären Pflege werden die Pflegebedürftigen in Einrichtungen durch Fachpersonal verpflegt und betreut. Stationäre Pflege kommt in Frage, wenn die ambulante Pflege keine angemessene Versorgung oder Betreuung der Pflegebedürftigen gewährleisten kann.

Die Stationäre Pflege umfasst die vollstationäre Pflege, die teilstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege.

Vollstationäre Pflege

Die vollstationäre Pflege erfolgt auf Dauer in einem Pflegeheim, wenn der körperliche oder geistige Zustand des Betroffenen ein Verbleiben im häuslichen Umfeld nicht mehr zulässt, z.B. im Fall von Schwerstpflegebedürftigkeit. Die Pflege erfolgt hierbei vollstationär, d.h. "rund-um-die-Uhr".

Die Pflegekasse übernimmt für die vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen pauschalen Sachleistungsbetrag, dessen Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängt.

Die aktuellen Leistungen der Pflegeversicherung enthalten auch Kosten für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Heimbewohner. Den Anspruch darauf haben Pflegebedürftige aller Pflegegrade in voll- und teilstationären Einrichtungen.

Teilstationäre Pflege

Bei der teilstationären Pflege wohnen die Pflegebedürftigen zwar zu Hause, verbringen aber einen Teil des Tages in einer Tagesstätte. Ein Beispiel sind Demenzpatienten, die Krankengymnastik, Verpflegung oder psychologisches Training in der Tagesstätte erhalten. Die Angehörigen können in dieser Zeit ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen oder den Haushalt und die eigenen Kinder versorgen.

Der notwendige Hin- und Rücktransport zwischen Wohnung und Pflegeeinrichtung wird in der Regel ebenfalls durch die Pflegeeinrichtungen gewährleistet.

Kurzzeitpflege

Es kann Situationen geben, in denen eine pflegebedürftige Person vorübergehend nicht zuhause versorgt werden kann. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege vor:

Die Pflegekassen ermöglichen jedem Pflegebedürftigen die Kurzzeitpflege mit einem jährlich wiederkehrenden Budget, das auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse abgerufen werden kann. Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von 56 Tage im Jahr beschränkt, für diese Zeit übernehmen die Pflegekassen die Kosten einer stationären Unterbringung.

Alle anerkannten pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 sowie Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebedürftig sind und Kurzzeitpflege benötigen, haben einen Anspruch auf Kurzzeitpflege.

 

 

Kontakt

Bei folgenden Einrichtungen erhalten Sie Informationen zur Stationären Pflege:

APH St Paulus
Altenpflegeheim St. Paulus

Neue Straße 21
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 / 10 94 00
E-Mail >>
Webseite >>


Altenpflegeheim St. Elisabeth gGmbH

Kaiserstraße 24
31177 Harsum
Telefon: 05127 / 21 56 11
E-Mail >>
Webseite >>

St Bernward Krankenhaus
  St. Bernward Krankenhaus

  Treibestraße 9
  31134 Hildesheim
  Telefon: 05121 / 90-0
  E-Mail >>
  Webseite >>
    


Seniorenhilfe Teresienhof

Steuerwalder Straße 18
31137 Hildesheim
Telefon: 05121 / 20 66 0-3
E-Mail >>
Webseite >>


Seniorenhilfe Magdalenenhof
Mühlenstraße 24
31134 Hildesheim
Tel.: 05121 / 20 40 9-0
E-Mail >>
Webseite >>

Heilig-Geist
Seniorenhilfe Heilig Geist

Burgstraße 12
31157 Sarstedt
Telefon: 05066 / 992-0
E-Mail >>
Webseite >>

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