Fragen & Antworten
Häufige Fragen
Allgemein
Ja. Wenn ein Pflegegrad bei der zu pflegenden Person vorliegt, haben Sie die Möglichkeit im Rahmen des Pflegegrades Pflegegeld zu beziehen. Die derzeit aktuelle Vergütung der Pflegegrade erfahren Sie bei ihrer Pflegekasse.
Weitere Unterstützung, wie z.B. die Freistellung von der Arbeit regelt das Pflege- und das Familienzeitgesetz. Ebenso besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Rentenbeitragszahlung. Informationen dazu erhalten Sie bei ihrer Krankenkasse.
Ja. Ambulante Pflegedienste bieten Unterstützung zu Hause in den Bereichen Hauswirtschaft/Betreuung, sowie Grund– und Behandlungspflege an. Liegt ein Pflegegrad vor, können die Kosten im Rahmen der Pflegegrades von der Pflegeversicherung übernommen werden. Behandlungspflege, wie z.B. Injektionen, Kompressionstrümpfe oder das Stellen und Verabreichen von Medikamenten, müssen vom Hausarzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Der Eigenanteil ist unabhängig von dem Pflegegrad. Er ist für alle Pflegegrade gleich. Einen Preisunterschied gibt es bei stationären Einrichtungen nur beim Einzel- und Doppelzimmer.
Die pflegerischen Leistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Pflege in einem Seniorenheim
- Soll das Heim nahe am Wohnort der Angehörigen liegen?
- Legen Sie Wert auf ein Einzelzimmer?
- Ist das seelsorgliche Angebot wichtig?
- Wird eine besondere Betreuung evtl. für Menschen mit Demenz benötigt?
- Ist Ihnen ein Raucherraum oder ein Balkon wichtig?
- Wie ist die Anbindung an die Gemeinde, an die Stadt und an Bus & Bahn?
- Gibt es eine Warteliste?
- Was ist mitzubringen, was stellt das Haus?
- Welche Kosten entstehen?
- Gibt es einen Prospekt oder Informationsmaterial zum Mitnehmen?
Selbstverständlich! Wichtig ist, dass jedes E-Gerät einen Elektrocheck haben muss. Einen Elektrocheck bekommen Sie in einem Elektro-Fachbetrieb.
Später werden Ihre Geräte einmal im Jahr bei uns in der Einrichtung mit allen anderen Geräten mit geprüft.
Die Wäsche kann auf Wunsch (auch bei der Kurzzeitpflege) in der Einrichtung bzw. bei unserer Vertragswäscherei gewaschen werden, es ist im Preis inklusive.
Die Frisörin und Fußpflegerin kommen regelmäßig ins Haus. Auf Wunsch können die Leistungen in Anspruch genommen werden und direkt über das Taschengeldkonto in der Verwaltung abgerechnet werden. Jeder Gast und Bewohner kann auch die eigene Friseurin oder Fußpflegerin ins Haus bestellen.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Dabei ist es egal, ob diese in den Urlaub fahren oder krank sind. Die Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung wird dabei von Ersatzpflegepersonen (Angehörige oder Mitarbeiter von Pflegediensten) übernommen. Die Leistungen der Verhinderungspflege können bis zu sechs Wochen in Höhe von 1612 Euro in Anspruch genommen werden.
Alternativ kann auch die Kurzzeitpflege in einem Seniorenheim genutzt werden. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr in der Höhe von 1612 Euro. Übernahmefähig sind nur die pflegebedingten Kosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind selbst aufzubringen.
Bei der solitären Kurzzeitpflege handelt sich um eine besondere und attraktive Form. In der solitären Kurzzeitpflege können langfristig (z.B für einen geplanten Urlaub) Plätze reserviert werden. Oft jedoch ist es möglich "von heute auf morgen" und in Notfällen die Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.
Die Investitionskosten werden für alle Einwohner in Niedersachsen vom Landkreis Hildesheim getragen. Bei der Abrechnung werden Ihnen nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt. Die Voraussetzung für die solitäre Kurzzeitpflege erfüllen alle Pflegebedürftigen mit mind. Pflegegrad 2.
Die eingestreute Kurzzeitpflege wird im vollstationären Bereich in Anspruch genommen. Die Pflegeplätze können nur nach Verfügbarkeit angeboten werden. Bei der Abrechnung werden zusätzlich zu den Kosten der Unterkunft und Verpflegung die Investitionskosten in Rechnung gestellt.
Die eingestreute Kurzzeitpflege kann von allen Pflegebedürftigen mit mind. Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden, aber auch z.B. nach dem Krankenhausaufenthalt ohne Pflegegrad (nach Paragraph 39c SGB V), wenn die häusliche Umgebung die Pflege nicht gewährleisten kann und die Notwendigkeit der Kurzzeitpflege von dem Arzt gut begründet wird.
Krankenhaus-Aufenthalt
Für Patienten, die älter als 70 Jahre sind und neben ihren akuten Beschwerden an altersbedingten Erkrankungen leiden, gibt es die Klinik für Geriatrie und Neurogeriatrie am St. Bernward Krankenhaus mit einer eigens für die Bedürfnisse älterer Menschen eingerichteten Station.
Neben der medizinischen Versorgung wird in der Geriatrie Wert auf den Erhalt oder die Verbesserung der Lebensqualität jedes Patienten gelegt. Außerdem wird den Patienten dabei geholfen, Fähigkeiten wieder zu erlernen, die aufgrund von Erkrankungen verlorengegangen sind.
Jede Patientin und jeder Patient soll so mobil und selbstständig wie möglich aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Sollte ihr Angehöriger nach dem Aufenthalt im Krankenhaus nicht sofort in die Häuslichkeit entlassen werden, da er noch ein wenig Zeit braucht, um sich zu erholen, bieten die Seniorenheime Kurzzeit- oder auch Verhinderungspflege an. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr in der Höhe von 1612 Euro. Übernahmefähig sind nur die pflegebedingten Kosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind selbst aufzubringen. Leistungsgründe können die Entlassung aus dem Krankenhaus, eine kurzfristig erhöhte Pflegebedürftigkeit oder auch die Verhinderung durch Urlaub/Krankheit der pflegenden Person sein.
Palliativpflege
Einen Anspruch haben alle Menschen mit nicht heilbaren, fortgeschrittenen Erkrankungen und einer daraus resultierenden begrenzten Lebenserwartung. Dabei ist es sinnvoll, dass die Versorgung nicht erst kurz vor dem Lebensende beginnt, sondern unter Umständen schon mit der Diagnose einer lebensbedrohenden Erkrankung: Je weiter fortgeschritten, desto intensiver sollte die palliativmedizinische Versorgung sein.
Palliativversorgung ist laut Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein Ansatz, der die Lebensqualität von Patienten und deren Familien verbessert, die mit den Problemen im Zusammenhang einer lebensbedrohenden Erkrankung konfrontiert sind, dies mittels Prävention und Linderung von Leiden durch frühzeitiges Erkennen und umfassende Erfassung sowie durch die Behandlung von Schmerz und anderen Problemen auf körperlichen, psychosozialen und spirituellen Ebenen. (Quelle DGP)
In der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) sind zunächst Haus- und Fachärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter, ehrenamtliche Begleiter der Hospizvereine und auch Seelsorger eingebunden. Sie versorgen schwerkranke und sterbende Patienten.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung stellt eine Betreuung der Patienten in deren häuslichen Umgebung rund um die Uhr sicher, wenn ein besonderer oder erschwerter Versorgungsaufwand erforderlich ist. Ein besonders ausgebildetes Team bestehend aus Ärzten, Pflegekräften, ehrenamtlichen Hospizmitarbeitern und Seelsorgern bilden mit Apotheken, Sanitätshäusern, Krankenhäusern und Hospizen ein Netz, welches die Patienten auffangen kann. Für die SAPV ist eine Verordnung durch einen Arzt erforderlich.
Die spezialisierte Palliativversorgung dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern, zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung zu ermöglichen. Im Vordergrund steht anstelle eines kurativen Ansatzes die medizinisch-pflegerische Zielsetzung, Symptome und Leiden einzelfallgerecht zu lindern.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Für die Versorgung stellt der Hausarzt, Facharzt oder Krankenhausarzt eine SAPV-Verordnung aus.
Wenn sie die Diagnose einer lebensbedrohenden Erkrankung oder bereits eine SAPV-Verordnung bekommen haben, nehmen Sie Kontakt zu HomeCare Hildesheim auf. In Zusammenarbeit mit diversen Einrichtungen und Personen kümmert sich HomeCare um die spezialisierte ambulante Palliativversorgung in Stadt und Landkreis Hildesheim.
Dem ersten Gespräch mit einer Koordinatorin folgt dann
- ein Aufnahmegespräch durch den Palliativarzt und der Koordinatorin, in dem die Symptome und Probleme besprochen werden.
- die Festlegung des gemeinsamen Therapieplanes unter Berücksichtigung des individuellen Patientenwunsches.
- die Miteinbeziehung der Palliativ-Apotheke und weiterer Versorger.
- Die Planung der weiteren Betreuung, Unterstützung und Beratung zu laufenden oder geplanten Therapien und Behandlungen.
Das offene und ehrliche Gespräch über Ängste, Sorgen oder Beschwerden steht für eine effektiv und bestmögliche Behandlung und Begleitung im Vordergrund.
Fahrdienste
Einen Fahrdienst können Sie in Anspruch nehmen, wenn ein stationärer Aufenthalt (meist in einem Krankenhaus) ansteht oder Sie zu ambulanten Behandlungen (Therapien, Anwendungen etc.) gebracht werden müssen. Die Kosten für die stationären Fahrten übernimmt die Krankenkasse. Bei ambulanten Fahrten muss ein Pflegegrad (ab Stufe 2) vorhanden sein, wenn die Krankenkasse die Kosten übernehmen soll. Auch ein Behindertenausweis (AG, Bi, Hi) führt zur Kostenübernahme durch die Kassen.
Sie können aber auch als sogenannter Selbstzahler den Fahrdienst eigenständig nutzen.
Wenn die Kosten durch die Krankenkassen übernommen werden sollen, ist ein Transportschein notwendig. Dieser wird vom behandelnden Arzt ausgestellt.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten - bis auf einen Eigenanteil von 5,- bis 10,- EUR (ähnlich einer Rezeptgebühr). Dieser Eigenanteil entfällt, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Bei planbaren Fahrten (Arzt/OP-Termine etc.) sollte der Transport 1 – 2 Tage vorher angemeldet werden. Bei kurzfristigen Terminen/Ereignissen fragen Sie aber bitte trotzdem an. Wir versuchen die Fahrt für Sie möglich zu machen.
Ja, auf Wunsch können wir Sie auch mit der Tragehilfe sicher und schmerzfrei von zu Hause zum gewünschten Zielort bringen. Ebenso stehen Rollstühle für die Fahrt zur Verfügung.
Ja, gerne begleiten wir Sie sicher bis in die Praxis, die Krankenhausstation oder den gewünschten Ort, an den wir Sie fahren dürfen.
Die Fahrten können auch für Freizeitaktivitäten gebucht werden. Die Kosten müssten dann allerdings privat getragen werden.
Ein neues Angebot ist die KULTOUR, die wir im Rahmen der Aktion „Hildesheim -eine (Kultur-)stadt für alle“ der Diakonie Himmelsthür anbieten. Menschen mit Beeinträchtigung und Mobilitätseinschränkungen können mit unsrer Tour einfach und unkompliziert an Kulturveranstaltungen teilnehmen. Diese Fahrten sind kostenlos.
Sicherheit zu Hause - Hausnotruf
Ein Hausnotrufgerät ermöglicht Ihnen ein selbständiges und sicheres Leben in Ihrer vertrauten Umgebung, denn im Notfall ist dadurch eine schnelle Hilfe möglich.
Die Vorteile:
- 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr erreichbar.
- Wir schicken genau die Hilfe, die benötigt wird.
- Einfache Technik, die leicht zu bedienen ist.
- Installation und Wartung übernehmen wir.
- Monatlicher Fixpreis. Keine versteckten Kosten.
- Jederzeit monatlich kündbar.
Ein Hausnotrufgerät kostet pro Monat 26,- EUR (Grundsicherung) und wird bei vorhandenem Pflegegrad von den Krankenkassen als Pflegehilfsmittel übernommen.
Eine Komplettsicherung mit zusätzlichen Leistungen wie dem sozialen Hintergrunddienst und Schlüsselhinterlegung bei den Maltesern kostet 45,- EUR pro Monat.
Auch hiervon übernimmt die Krankenkasse bei einer Pflegegradeinstufung anteilig 23,- EUR.
Ja, natürlich können Sie auch ohne eine Pflegegrad-Einstufung ein Hausnotrufgerät zu Hause installieren lassen. Die Kosten müssen Sie dann allerdings auch privat tragen.
Ja, wir montieren das Gerät einfach und unkompliziert an Ihrem neuen Wohnort.
Das kommt auf die Möglichkeit an, für die Sie sich entschieden haben.
Im Fall einer Grundsicherung informieren wir die von Ihnen angegebenen Familienangehörigen und Nachbarn, die Sie uns als nächstliegende und schnellste Hilfe angegeben haben. Dieser Personenkreis hat die Schlüssel zu Ihrer Wohnung/Haus.
Bei der Komplettsicherung fährt der soziale Hintergrunddienst der Malteser in Hildesheim sofort zu Ihnen und kommt Ihnen zu Hilfe. Hierzu haben wir Ihre Schlüssel und sind schnellstmöglich bei Ihnen!
Nach Ihrem Auftrag benötigen wir 1 bis 2 Tage, um das Gerät bei Ihnen zu installieren.