Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege
Es kann Situationen geben, in denen eine pflegebedürftige Person vorübergehend nicht zuhause versorgt werden kann. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege vor:
Die Pflegekassen ermöglichen jedem Pflegebedürftigen die Kurzzeitpflege mit einem jährlich wiederkehrenden Budget, das auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse abgerufen werden kann.
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von 56 Tage im Jahr beschränkt, für diese Zeit übernehmen die Pflegekassen die Kosten einer stationären Unterbringung.
Alle anerkannten pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 sowie Menschen, die durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebedürftig sind und Kurzzeitpflege benötigen, haben einen Ansprich auf Kurzzeitpflege.
Kontakt
Bei folgenden Einrichtungen erhalten Sie Informationen zur Kurzzeitpflege:
Altenzentrum Heilig Geist
Burgstr.12
31157 Sarstedt
Telefon: 05066 / 992-0
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Altenpflegeheim St. Elisabeth gGmbH
Kaiserstraße 24
31177 Harsum
Telefon: 05127 / 215611
E-Mail >>
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Teresienhof
Steuerwalder Str. 18
31137 Hildesheim
Tel.: (05121) 20 66 0 - 3
E-Mail >>
Webseite >>
Magdalenenhof
Mühlenstrasse 24
31134 Hildesheim
Tel.: (05121) 20 40 9-0
E-Mail >>
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Altenpflegeheim St. Paulus
Neue Straße 21
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 / 109400
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